
Mit dem Deutschlandticket sind Sie mit Bus und Bahn für 49 Euro im Monat mobil – und zwar bundesweit im gesamten Nahverkehr! Sobald es abschließend durch Bund und Länder beschlossen wird, wird es als monatlich kündbares Abonnement ab 1.5. eingeführt.
Das Deutschlandticket berechtigt im jeweiligen Geltungszeitraum zur unbegrenzten Nutzung der Eisenbahnen des SPNV im tariflichen Geltungsbereich des Deutschlandtarifs in der 2. Wagenklasse und aller weiterenVerkehrsmittel des ÖPNV der teilnehmenden Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünden gemäß deren Bedingungen.
Das Deutschlandticket ist nicht übertragbar und wird als persönlicher Fahrausweis ausgegeben. Dieser Fahrausweis wird auf Chipkarte oder als Handyticket ausgegeben. Zur Legitimation ist ein amtliches Lichtbilddokument mitzuführen, das bei Kontrollen vorzuzeigen ist.
- gültig für 1 Person ab 6 Jahren
- Kinder unter 6 Jahren fahren unentgeltlich
- personengebunden, also nicht auf andere Personen übertragbar
- die unentgeltliche Mitnahme von Personen über 6 Jahren ist nicht möglich
- für die Mitnahme von Fahrrädern und Hunden gelten die tariflichen Regelungen vor Ort
- ganztägig gültig
- beliebiges Umsteigen möglich
- Abschluss als Abonnement
- keine Mindestlaufzeit
- das Abo verlängert sich automatisch jeden Monat
- das Abo ist monatlich kündbar
- gültig im gesamten Nahverkehr deutschlandweit, das sind:
- alle Linienbusse
- alle Nahverkehrszüge (2. Klasse), also RB/RE/IRE
- alle U- und S-Bahnen (2. Klasse)
- alle Straßenbahnen (Trams)
- nicht gültig in Fernverkehrszügen (ICE, IC) und -bussen
In 3 Schritten zu Ihrem Deutschlandticket Abo
Am 3. April beginnt der Vorverkauf für das Deutschlandticket! Wir erklären in 3 Schritten, wie Sie zu Ihrem Deutschlandticket kommen.
1. Schritt: Wahl eines Verkehrsunternehmens
Neukunden haben im MDV-Gebiet die freie Wahl. Wir raten Ihnen, sich das Verkehrsunternehmen auszusuchen, dass ihren Sitz in der Nähe Ihres Wohn- oder Arbeitsortes hat. Sollten Sie künftig eine persönliche Beratung brauchen, können Sie leichter die Servicestelle in Ihrer Nähe aufsuchen.
Kunden, die bereits jetzt ein MDV-Abo haben, wenden sich bitte mit Ihrem Wechselwunsch an das Verkehrsunternehmen, bei dem Sie Ihr bestehendes Abo haben. Wenn Sie nicht mehr so genau wissen, welches Verkehrsunternehmen das ist, weil Sie Ihr Abo schon so lange haben, schauen Sie doch einfach auf der Rückseite Ihrer Chipkarte nach. Dort finden Sie das Unternehmenslogo und die Kontaktdaten.
2. Schritt: Dem gewählten Verkehrsunternehmen mitteilen, dass Sie ein D-Ticket haben möchten
Entweder loggen Sie sich in eins der bestehenden Abo-Portale ein und geben dort Ihr Wunsch-Abo Deutschlandticket ein.
Oder Sie füllen einen klassischen Abo-Antrag aus und senden ihn unterschrieben an das Verkehrsunternehmen Ihrer Wahl per Mail oder Post zu. Dieser Antrag ist für Neu- und Wechselkunden gleich – Verwechslungsgefahr ausgeschlossen.
Für einen pünktlichen Start muss der Abo-Antrag bzw. die Angabe im Abo-Portal bis 10. des Vormonats beim Verkehrsunternehmen eingegangen sein. Für den Start im Mai ist das demnach der 10. April.
3. Schritt: Entscheiden, wo Ihr D-Ticket gespeichert und angezeigt werden soll
Sie haben die Wahl, ob Sie Ihr Deutschlandticket auf einer Chipkarte wie die bisherigen MDV-Abos gespeichert haben möchten oder in einer der ÖPNV-Apps. Die DB bietet die Ausgabe über den DB Navigator an, die LVB über LeipzigMOVE und alle anderen Verkehrsunternehmen im MDV über die App MOOVME.
Wichtig: die E-Mail-Adresse, die Sie in einer der Apps hinterlegen, muss die gleiche sein, die Sie beim Verkehrsunternehmen angeben. Nur so können die Daten zusammengeführt und das Abo auch angezeigt werden.
Wenn Sie alle 3 Schritte erledigt haben, bekommen Sie Antwort vom Verkehrsunternehmen Ihrer Wahl – entweder mit einer neuen Chipkarte im Umschlag, einer Anleitung zur Aktualisierung der bestehenden Chipkarte oder einer Beschreibung wie das Abo in die entsprechende App geladen wird.
Sie können dann im nächsten Monat Ihr Deutschlandticket für den gesamten Nahverkehr in Deutschland nutzen.
Viel Spaß.
Häufig gestellte Fragen
Alle bisher bekannten Informationen und Hinweise haben wir in der Frage-Antwort-Liste zusammen gefasst.
Produktinformationen
Nein. Das Deutschlandticket kann auch durch Personen abgeschlossen und genutzt werden, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben.
Voraussetzung ist nur, dass die Abonnentin / der Abonnent über ein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union geführten Girokontos verfügt.
Nein, dies ist nicht möglich.
Nein, das Deutschlandticket ist nur für Personen erhältlich.
Die Details zu Ermäßigungen für Schüler*innen, Studierende oder Auszubildende sowie Regelungen für Geringverdiener*innen werden von den Ländern und Verkehrsverbünden geklärt.
Sobald hier Ergebnisse vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.
Das Abonnement wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann monatlich gekündigt werden.
Bitte wenden Sie sich mit ihrem Kündigungswunsch schriftlich an das Verkehrsunternehmen, bei dem Sie das Deutschlandticket abgeschlossen haben.
Für Fahrten im Eisenbahnverkehr gelten die Fahrgastrechte gem. Teil A Nr. 8 der Tarifbedingungen des Deutschlandtarifs sowie Teil C Nr. 8 der Tarifbedingungen für Zeitkarten im Deutschlandtarif in ihrer jeweils genehmigten und veröffentlichten Fassung, abrufbar unter www.deutschlandtarifverbund.de.
Geltungsbereich
Die Politik strebt an, dass Ticket dauerhaft anzubieten. Der Einführungszeitraum für das Deutschlandticket ist auf zwei Jahre angelegt. Danach wird über ein weiteres Vorgehen entschieden.
Ja, das D-Ticket wird es auch als Jobticket geben.
Wenn Unternehmen ihren Beschäftigten das Deutschlandticket als Jobticket anbieten, müssen mindestens 25 % des Ticketpreises (aktuell 12,25 €) pro Mitarbeiter pro Monat vom Arbeitgebenden übernommen werden.
Zum Arbeitgeberanteil von 25% (aktuell 12,25 €) gibt es zusätzlich 5% Rabatt für die Beschäftigten. Beschäftigte erhalten also mindestens 30 % Nachlass auf das Deutschlandticket. (34,30 €/Monat statt 49 €/Monat). Dem Arbeitgebenden steht es frei, einen höheren Zuschuss von bis zu 46,55 €/Monat auf das Deutschlandticket als Jobticket zu geben.
Das Deutschlandticket gilt in der 2. Wagenklasse und wird auch nur für die 2. Wagenklasse angeboten.
Der Übergang in die 1. Wagenklasse soll bundesweit nach einheitlichen Bestimmungen ermöglicht werden. In der Einführungsphase soll ein Übergang in die 1. Wagenklasse nach den tariflichen Bestimmungen der Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde vor Ort erfolgen.
Nein, dies ist nicht möglich.
Platzkarten gibt es im ÖPNV nicht. Es besteht zudem kein Anspruch auf Mitnahme zu einer konkreten Fahrt.
Grundsätzlich gilt das Ticket auch auf den Strecken der Döllnitzbahn. Für fahrplanmäßig ausgewiesene Dampfzüge ist zusätzlich ein Zuschlag laut MDV-Tarif zu zahlen.
Nein. Beim Bundeswehr-Ticket handelt es sich um eine Fahrkarte, welche nur für eine bestimmte Fahrt und Strecke gültig ist.
Verkauf & Wechselbedingungen
Fest steht, dass Sie das Deutschlandticket als digitales, monatlich kündbares Angebot für 49 Euro im Abonnement erwerben können.
Das Deutschlandticket wird es an den von den Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünden für Abonnement-Produkte eingerichteten Verkaufsstellen und Vertriebskanälen geben:
- in den Apps MOOVME , DB Navigator, LeipzigMOVE
- Online in den Kundenportalen der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG), der DB Regio AG sowie den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH
- in den Servicestellen der Verkehrsunternehmen
Ab 3.4. ist das Deutschlandticket im Vorverkauf erwerbbar.
Wenn Sie bereits über ein Abo im MDV verfügen, werden Sie direkt von Ihrem Verkehrsunternehmen per Brief oder per E-Mail informiert.
Wenn Sie bereits ein Abonnement abgeschlossen haben, können Sie mit Hilfe des Abo-Antrags Ihren Wechselwunsch bei Ihrem Verkehrsunternehmen anzeigen. Sind Sie DB, HAVAG oder LVB-Abonnent, können Sie diesen Wechsel auch im Abo-Portal vornehmen.
Ja, ein Wechsel ist möglich. Das Verkehrsunternehmen, bei dem Sie das ABO Flex abgeschlossen haben, wird Sie per Post oder Mail anschreiben und sich bei Ihnen erkundigen, ob Sie Ihr ABO Flex behalten oder ins Deutschlandticket wechseln wollen.
Als Abo-Kund*in werden Sie durch das Verkehrsunternehmen, mit dem ihr Unternehmen einen Rahmenvertrag hat, über die Möglichkeit eines Wechsels in das Deutschlandticket beraten.
Besondere Vereinbarungen, wie zum Beispiel Mitnahmeregelungen, werden beim Wechsel zum Deutschlandticket nicht übertragen.
Mit dem Wechsel in das Deutschlandticket entscheiden Sie sich für ein nicht übertragbares Abo, welches als persönlicher Fahrausweis ohne Mitnahmeregelungen ausgegeben wird.
Andere Personen, Hunde oder Fahrräder können für einen entsprechenden Aufpreis (tarifliche Regelung vor Ort) mitgenommen werden.
Alle Abo-Kund*innen, welche bereits über ein Abo im MDV verfügen, werden direkt von ihrem Verkehrsunternehmen zur Möglichkeit des Wechsels in das Deutschlandticket per Brief oder per E-Mail informiert.
Abo-Kund*innen, die bereits über ein Abo im MDV verfügen, sich aber noch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit befinden, können ebenfalls ohne Nachteile in das Deutschlandticket wechseln.
Bei bereits gekauften Monatskarten haben Sie laut §10 der Beförderungsbedingungen das Recht auf Erstattung. Dabei wird auf die bereits genutzte Monatskarte eine Anrechnung des Beförderungsentgelts mit 2 Fahrten je Tag vorgenommen. Wenden Sie sich dazu an das Verkehrsunternehmen, bei dem Sie das Ticket gekauft haben.
Ja, ein Wechsel in ein anderes Abonnement beim vertragshaltenden Verkehrsunternehmen ist jederzeit auf Antrag möglich.
Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich der Umsetzung durch die Gesetzgeber in Bund und Ländern.
Kontakt
Wenn Sie mehr über Ihre Möglichkeiten im Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) erfahren wollen, Fragen zur Nutzung Ihres Tickets oder Verbindung haben oder uns Anregungen und Wünsche mitteilen möchten – schauen Sie auf unserer Website vorbei oder rufen Sie uns gerne an!